Kann man als Student Internet absetzen?

Redaktionsleitung

Bild: © Zerbor/ stock.adobe.com

Die Bewältigung eines Studiums ist oft ein Drahtseilakt von Prioritäten. Neben den akademischen Verpflichtungen sind es oft die finanziellen Herausforderungen, die den Druck erhöhen. Hierbei spielt das Internet eine entscheidende Rolle. Nicht nur für Studienzwecke, sondern auch für die Kommunikation, Suche nach Nebenjobs oder Unterhaltung wird es gebraucht. Die entstehenden Kosten können für einen Studenten aber eine zusätzliche Belastung bedeuten. Die Frage ist also: Kann man als Student die Internetkosten absetzen?

Das Finanzgericht und die Internetkosten: Was ist möglich?

Das deutsche Finanzrecht eröffnet hierbei Chancen. Denn laut dem allgemeinen Recht, entstehen Kosten für Internet und Telefon grundsätzlich als gemischte Aufwendungen, d.h. sie entstehen sowohl betrieblich, beruflich als auch privat. Sie können daher als Werbungskosten steuerlich absetzbar sein, wenn ein beruflicher Zusammenhang nachgewiesen werden kann. Kann der Student also beweisen, dass der Internetanschluss hauptsächlich für das Studium genutzt wird, bestehen Chancen für eine Steuererleichterung.

Indizien für einen beruflichen Zusammenhang: Der Finanzrichter will Beweise

Wie kann nun aber der Nachweis eines beruflichen Zusammenhangs erbracht werden? Hierbei kommen natürlich die Studienunterlagen und wissenschaftlichen Arbeiten ins Spiel, die im Nachhinein mit der Nutzung des Internets in Verbindung gebracht werden können. Auch Online-Seminare, weitere Lektüren oder E-Mails zu Studienzwecken könnten hierbei als hilfreiche Beweise dienen.

Die Prozentzahl: Der Schlüssel zur Absetzung

Nachdem der Nachweis erbracht wurde, muss noch eine Prozentzahl festgelegt werden. Diese bestimmt, welcher Teil der Internetkosten steuerlich absetzbar ist. Hierbei ist es wichtig zu betonen, dass nur der Teil, der nachweislich für das Studium genutzt wurde, absetzbar ist. Eine pauschale Absetzung von 50% ist also eher unwahrscheinlich.

Die Steuererklärung: Ein Schlüsselmoment

Sobald der Nachweis über den beruflichen Zusammenhang und die entsprechende Prozentzahl erbracht wurde, kann die Steuererklärung eingereicht werden. Es empfiehlt sich, hierbei einen Steuerberater zurate zu ziehen, um sicherzustellen, dass die Erklärung korrekt ausgefüllt wird und die maximale Steuererleichterung erreicht werden kann.

Schlussabsatz

Ein Student, der für sein Studium auf das Internet angewiesen ist, hat durchaus Chancen seine Internetkosten abzusetzen. Voraussetzung ist jedoch, dass er den beruflichen Zusammenhang nachweisen kann und eine entsprechende Prozentzahl festlegt. Mit geschickter Planung und Unterstützung von einem Steuerberater kann es daher gelingen, die finanzielle Belastung eines Studiums zumindest ein kleines bisschen zu erleichtern.

FAQ

Muss ich einen Nachweis erbringen, um meine Internetkosten absetzen zu können?

Ja, es muss ein Nachweis erbracht werden, dass der Internetanschluss hauptsächlich für das Studium genutzt wurde.

Kann ich auch meine Telefonkosten absetzen?

Ja, die Regeln, die für die Absetzung von Internetkosten gelten, gelten auch für Telefonkosten.

Wie hoch ist der Anteil meiner Internetkosten, den ich absetzen kann?

Das hängt davon ab, in welchem Ausmaß Sie das Internet für das Studium nutzen. Eine genaue Prozentzahl kann hier nicht pauschal genannt werden.

Kann ich meine Steuererklärung selbst ausfüllen oder sollte ich einen Steuerberater hinzu ziehen?

Sie können Ihre Steuererklärung grundsätzlich selbst ausfüllen. Es kann jedoch ratsam sein, einen Steuerberater zurate zu ziehen, um sicherzustellen, dass Sie die maximale Steuererleichterung erzielen.

Welche Unterlagen dienen als Nachweis für einen beruflichen Zusammenhang?

Hierzu zählen unter anderem Studienunterlagen, Online-Seminare, wissenschaftliche Arbeiten oder auch E-Mails zu Studienzwecken.

Redaktionsleitung